Bellingen 

            im Westerwald                  

               










                                Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 05.12.2023 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen,  Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung

2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Bellingen gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung des Ortsbürgermeisters und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
VO/2023/0625

3 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags
VO/2023/0563

4 Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung für
den wiederkehrenden Ausbaubeitrag
VO/2023/0564

5 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlagen
VO/2023/0633

6 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
VO/2023/0624

7 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage 2023
VO/2023/0621

8 Verschiedenes
VO/2023/0634

9 Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil
10 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Errichtung einer Holzhütte
VO/2023/0620
Ortsgemeinde Bellingen, 24.11.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister





Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Von den aktiven Ratsmitgliedern werden vier nicht mehr antreten.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung


   
                  




Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“
Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“ gefasst. Der erstellte Planentwurf ist in der Zeit vom
25.09.2023 bis 31.10.2023 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Verträglichkeitsprüfung Artenschutz.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Bellingen, Flur 22, Flurstücke 31/16 und 31/15 teilweise.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bellingen, den 18.09.2023
Ortsgemeinde Bellingen
gezeichnet
Michael Wisser
Ortsbürgermeister

Wölfe gesichtet
In der Nacht vom 8. auf den 9. September 2023 wurden im Bereich „ Hemmerich “ und „Zattenbacher Feld „ drei Wölfe gesichtet.
Falls Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte nachfolgendes:
Halten Sie respektvollen Abstand zu dem Tier.
Falls Sie einen Hund dabeihaben, nehmen Sie ihn an die kurze Leine. Wölfe sind gegenüber Menschen äußerst zurückhaltend, diese Maßnahme hat somit eine unmittelbare Schutzwirkung auf Ihren Hund.
Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück. Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar. Der Wolf wird sich daraufhin in der Regel entfernen.
Laufen Sie nicht hinterher, Wölfe sind keine zahmen Haustiere.
Füttern Sie niemals Wölfe, die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit Futter zu verbinden und suchen eventuell aktiv die Nähe des Menschen auf.
Trotz aller Vorsicht: Dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann, muss allen bewusst sein.










Straßenreinigung
Es ist festgestellt worden, dass an einigen Stellen in der Gemeinde die Straßenreinigung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt wird.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Straßen in Bellingen nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zu reinigen sind.
Die betroffenen Grundstückseigentümer ( Dort wo die Entwässerungsrinnen  mit Gras und Unkraut bedeckt sind)  werden gebeten, bis zum 28.09.2023 Ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Vielen Dank!
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister


Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
                                                                                    Michael Wisser, Ortsbürgermeister




 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos